Glaubhafte Abstreitbarkeit

Die Situation einer glaubhaften Abstreitbarkeit (auch glaubhafte Bestreitbarkeit; englisch plausible deniability) liegt vor, wenn eine Person oder eine Organisation ein Mitwissen bzw. eine Mitwirkung an moralisch verwerflichen oder strafbaren Vorgängen innerhalb ihres Einflussbereichs überzeugend dementieren kann und ihr somit keine Verantwortlichkeit nachgewiesen werden kann, unabhängig vom tatsächlichen Wahrheitsgehalt dieses Dementis. Der Begriff wurde von der CIA Anfang der 1960er Jahre geprägt und beschreibt die Strategie, hochrangige Beamte und Regierungsmitglieder vor Strafverfolgung oder sonstigen negativen Konsequenzen zu schützen, für den Fall, dass illegale oder unpopuläre CIA-Aktivitäten öffentlich werden würden.[1][2]

Dual-Use-Technologien und Güter werden oft mit (vermeintlichen) zivilen Zwecken entwickelt, um eine geplante militärische Nutzung abstreiten, oder entsprechende Rüstungskontrollen umgehen zu können. Klassische Beispiele finden sich im Deutschland der Zwischenkriegszeit zum Beispiel bei der staatlichen Subventionierung der (vermeintlich) zivilen Luftfahrt, welche spätestens mit Machtübernahme der Nationalsozialisten in offene Aufrüstung der Wehrmacht – mitsamt einer modernen Luftwaffe – überführt wurde.

In Analogie wird der Begriff inzwischen auch zur Beschreibung bestimmter Verschlüsselungstechniken in der Informatik verwendet.

  1. National Security Council Directive on Covert Operations, NSC 5412, National Archives, RG 273.
  2. Klaas Voß: Washingtons Söldner - Verdeckte US-Interventionen im Kalten Krieg und ihre Folgen, Hamburger Edition HIS Verlagsges. mbH

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